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Zwei neue Senatsvorsitzende beim Verwaltungsgerichtshof

Datum: 08.04.2009

Kurzbeschreibung: Klaus Lernhart und Karlheinz Schenk sind am vergangenen Freitag zu Vorsitzenden Richtern am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ernannt worden. Sie haben den Vorsitz im 10. bzw. im 12. Senat übernommen.

Klaus Lernhart (61) ist in Bell, Hunsrück, geboren und in Freiburg wohnhaft, verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte in Freiburg Rechtswissenschaft und Forstwissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war er zunächst am Verwaltungsgericht Freiburg tätig. Einer Abordnung an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis folgte von 1980 bis 1982 eine zweijährige Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz in Bonn. Danach kehrte er an das Verwaltungsgericht Freiburg zurück, wo er, unterbrochen von der Abordnung an den VGH, bis zu seiner Ernennung zum Richter am VGH im Mai 1991 tätig war. Im Oktober 1996 wechselte er als Vorsitzender Richter wieder zum Verwaltungsgericht Freiburg, dessen Vizepräsident er seit Januar 2002 war. Am VGH übernimmt Herr Lernhart nun den Vorsitz des 10. Senats, der neben dem Immissionsschutzrecht u. a. für das Fahrerlaubnisrecht und das Landwirtschaftsrecht zuständig ist. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Lernhart seit vielen Jahren als Prüfer im Ersten juristischen Staatsexamen tätig.

Karlheinz Schenk ist 60 Jahre alt und verheiratet; er ist in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) geboren und seit langem in Walldorf wohnhaft. Nach seiner juristischen Ausbildung begann er seine berufliche Laufbahn beim Landratsamt Rastatt, bevor er 1979 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe wechselte. 1990 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt, wo er zuletzt lange Jahre in dem u.a. für das Baurecht zuständigen 8. Senat gewirkt hat. Herr Schenk, der in Fachkreisen insbesondere durch seinen Veröffentlichungen zum Ausländer- und Asylrecht bekannt ist, übernimmt nun den Vorsitz im 12. Senat, der neben dem Recht der Ausbildungsförderung und der Jugendhilfe nun auch für das Luftverkehrsrecht und das Personenbeförderungsrecht zuständig ist.

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