Suchfunktion

Zwei neue Senatsvorsitzende beim Verwaltungsgerichtshof

Datum: 21.02.2008

Kurzbeschreibung: Wolfgang Rieger und Georg Schefzik sind diese Woche zu Vorsitzenden Richtern am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ernannt worden. Sie haben den Vorsitz im 2. und im 4. sowie 15. Senat übernommen.

Wolfgang Rieger ist in Stuttgart geboren und in Vaihingen an der Enz wohnhaft, 55 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem Referendariat war er zunächst ab 1982 am Verwaltungsgericht Stuttgart tätig. Von 1989 bis 1991 war er für über zwei Jahre an das Bundesverwaltungsgericht und danach für 11 Monate an den VGH abgeordnet. Hieran schloss sich eine Tätigkeit beim Staatsministerium an. Im August 1993 wurde er zum Richter am VGH ernannt. Nach zehnjähriger Tätigkeit im 8. Senat wechselte er 2003 als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo er u.a. mit dem Kommunalabgaben- und dem Erschließungsrecht befasst war. Diesen Rechtsgebieten bleibt er auch nach seiner Rückkehr an den VGH treu, denn der 2. Senat, dessen Vorsitz er nun übernommen hat, ist insbesondere für das Abgaben- und das Erschließungsbeitragsrecht zuständig. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Rieger seit vielen Jahren Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen.

Georg Schefzik (58), im heutigen Waldbrunn (Neckar-Odenwald-Kreis) geboren, in Mannheim aufgewachsen und wohnhaft, ist verheiratet und Vater eines erwachsenen Sohnes. Nach seiner juristischen Ausbildung begann er seine berufliche Laufbahn 1977 bei der damaligen Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgericht Stuttgart. 1979 wechselte er an das Verwaltungsgericht. Ab 1981 war er bei der Landesanwaltschaft beim VGH tätig, bevor er  nach einjähriger Abordnung an den VGH  1984 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe ging. 1987 wurde er zum Richter am VGH ernannt, wo er zuletzt lange Jahre in dem u.a. für Planfeststellungsverfahren zuständigen 5. Senat gewirkt hat. Herr Schefzik, der neben seiner richterlichen Tätigkeit eine Vielzahl junger Juristen als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare geprägt hat, übernimmt jetzt den Vorsitz des insbesondere für das Beamtenrecht zuständigen 4. Senats; zugleich leitet er den für das Personalvertretungsrecht zuständigen 15. Senat.

Fußleiste