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Vergleich im Rechtsstreit zwischen Gemeinderat Schmid und der Stadt Stuttgart

Datum: 25.09.2008

Kurzbeschreibung: Der langjährige Rechtsstreit zwischen dem Stuttgarter Gemeinderat Roland Schmid (Kläger) und der Stadt Stuttgart (Beklagte) um die Gewährung erhöhten Sitzungsgeldes ist heute vor dem 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) durch einen Vergleich beendet worden.

In dem Vergleich gehen die Beteiligten im Anschluss an die vom Verwaltungsgerichtshof geäußerte Rechtsansicht davon aus, dass die Gewährung des erhöhten Sitzungsgeldes an den Kläger rechtswidrig war. Sie erklären weiterhin, dass maßgeblich hierfür die vom Kläger und dem Hauptamt der Beklagten vertretene unzutreffende Rechtsauffassung gewesen sei, auch ein Verdienstausfall bei Ausübung einer Nebentätigkeit begründe einen Anspruch auf erhöhtes Sitzungsgeld. Der Kläger zahlt die Hälfte des Überzahlungsbetrags (13.572,50 EUR) an die Beklagte zurück.

(Az.: 1 S 453/08; siehe Pressemitteilung des VGH vom 14.02.2008 und Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2008).

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