Suchfunktion

Verhandlung über Entsorgung von Klinikmüll in Mannheim

Datum: 07.03.2007

Kurzbeschreibung: Am Dienstag, dem 27.03 2007, 14:00 Uhr verhandelt der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) die Frage, ob der im Theresien-Krankenhaus in Mannheim anfallende und zur Abholung bereitgestellte Müll, u.a. aus den Bereichen Station, OP und Kantine, dem entsorgungspflichtigen Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Mannheim zu überlassen ist. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, 1. Erdgeschoss, Sitzungssaal I statt.

Die Betreibergesellschaft des Krankenhauses (Klägerin) lässt den im Krankenhaus anfallenden Abfall seit mehreren Jahren zur Verbrennung in eine Müllverbrennungsanlage bringen. Die Stadt Mannheim ist der Auffassung, dass es sich abfallrechtlich bei dem Klinikmüll um sog. „Abfall zur Beseitigung“ handle und in der Müllverbrennungsanlage keine Verwertung der Abfälle stattfinde. Dies wird von der Klägerin bestritten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der Betreibergesellschaft gegen die Anordnung der Stadt abgewiesen. Auf Antrag der Betreibergesellschaft hat der VGH die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ:  10 S 2221/05).  Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

Fußleiste