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Vizepräsident Bölle zum Senatsvorsitzenden am VGH ernannt

Datum: 19.04.2007

Kurzbeschreibung: Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, Heinz Bölle, wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof (VGH) ernannt.

Heinz Bölle (57) wurde in Waldshut geboren und hat in Freiburg und Regensburg Rechtswissenschaft studiert. Nach Ablegung der beiden juristischen Staatsexamina war er zunächst zwei Jahre in der Landesverwaltung beim Landratsamt Rastatt tätig, bevor er für ein Jahr an die damalige Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgericht Karlsruhe abgeordnet wurde. Bei diesem Gericht begann er im Februar 1981 seine richterliche Tätigkeit, bis er im Jahr 1992 als Richter an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wechselte. Im April 1993 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück, wo er im November 2004 zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt wurde. Als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof leitet er in Mannheim künftig den 12. Senat, der insbesondere für Sozialhilferecht, Wohngeldrecht und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie für Asylsachen zuständig ist; darüber hinaus übernimmt er den Vorsitz des Flurbereinigungssenats (7. Senat). Neben seiner richterlichen Tätigkeit war der dreifache Familienvater jeweils mehrere Jahre lang Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Arbeitsverwaltung - in Mannheim sowie Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare beim Landgericht Baden-Baden.

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