Suchfunktion

Gesetzesberatung im Verwaltungsgerichtshof

Datum: 23.04.2007

Kurzbeschreibung: Eine aserbaidschanische Delegation berät diese Woche im Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim über Schlussfassung der Verwaltungsprozessordnung der Republik Aserbaidschan.

Die südkaukasische Republik Aserbaidschan, ein ölreiches Land mit knapp neun Millionen Einwohnern und einer Größe, die etwa dem Doppelten der Schweiz entspricht, hat sich seit 1990, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, Zug um Zug demokratische Strukturen gegeben und sich dem Westen geöffnet. Die Republik ist Mitglied des Europarats und hat eine Verfassung mit einem umfänglichen Katalog an Grundrechten.

Für die Verwaltung hat man mit personeller und finanzieller Unterstützung durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Eschborn sowie unter tatkräftiger Mithilfe und Begleitung seitens des Justizministeriums Baden-Württemberg ein Verwaltungsverfahrensgesetz beschlossen, das den Besonderheiten eines im rechtsstaatlichen Aufbau befindlichen Landes Rechnung trägt.

Nunmehr soll ein weiterer Schritt hin zum Rechtsstaat vollzogen werden: Aserbaidschan wird bei den bestehenden Gerichten angesiedelte Kollegien für Verwaltungsangelegenheiten erhalten (eines in Baku und vier in den Regionen). Der Entwurf einer für diese Kollegien geltenden Verwaltungsprozessordnung wurde in mehreren Sitzungen in der aserbaidschanischen Hauptstadt beraten. Den Schlusspunkt soll nun die Arbeitssitzung einer hochrangigen Delegation setzen, die vom 23. bis 27. April in den Räumen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim stattfindet. Drei maßgebende Vertreter der aserbaidschanischen Parlamentsverwaltung und Justiz werden unterstützt von baden-württembergischen Experten dem aserbaidschanischen Verwaltungsprozessrecht den letzten Schliff verleihen.

Fußleiste