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Erich Hofherr zum Senatsvorsitzenden ernannt

Datum: 22.03.2006

Kurzbeschreibung: Dr. Erich Hofherr (55), ein gebürtiger Schwabe, übernimmt heute den Vorsitz des 12. und des 15. Senats des Verwaltungsgerichtshofs. Der 12. Senat ist insbesondere für Asyl-, Wohngeld- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständig. Dieser Senat war, nach dem Wechsel des früheren Vorsitzenden Stefan Kuntze zum Landessozialgericht, seit über einem Jahr ohne einen ständigen Vorsitzenden. Der 15. Senat ist Fachsenat für Personalvertretungssachen.

Dr. Hofherr ist verheiratet und Vater von drei volljährigen Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Stuttgart. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, der anschließenden Promotion an der Uni Tübingen und dem Referendariat, trat er im Februar 1980 als Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach einer zweieinhalbjährigen Abordnung an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, sowie Abordnungen an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und das Justizministerium in Stuttgart, erfolgte im November 1989 seine Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof. Hier war er - unterbrochen von weiteren Abordnungen an das Justizministerium - zuletzt im 10. Senat insbesondere für atomrechtliche Verfahren zuständig. Im März 2002 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück, wo er insbesondere für Baurecht zuständig war. Neben seiner richterlichen Tätigkeit wirkt er unter anderem als Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen mit.

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