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Ankündigung mündliche Verhandlung

Datum: 16.11.2006

Kurzbeschreibung: Am Dienstag, dem 23.01.2007, 10:30 Uhr, verhandelt der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über die Frage, ob ein Landwirt (Kläger) das in Italien rechtmäßig hergestellte und vertriebene Pflanzenschutzmittel "Micene DF", das in Deutschland nicht zugelassen ist, einführen und in den Verkehr bringen darf. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal II, statt.

Das Regierungspräsidium Tübingen hatte im Juni 2001 gegenüber dem Kläger eine pflanzenschutzrechtliche Anordnung erlassen und diesen u.a. dazu verpflichtet, drei im Ausland bezogene Pflanzenschutzmittel zu beseitigen. Nach Rückgabe der Pflanzenschutzmittel an den italienischen Hersteller streiten sich die Beteiligten nur noch um die Frage, ob das o.g. Pflanzenschutzmittel eingeführt und in Verkehr gebracht werden durfte. Der VGH hatte diese Frage bereits mit Urteil aus dem Jahr 2003 verneint und entschieden, dass ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Pflanzenschutzmittel mit einem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel nur dann identisch ist, wenn neben der Produktidentität, d.h. der Identität von Wirkstoff und Wirkung des Pflanzenschutzmittels, auch die Herstelleridentität gegeben ist. Das BVerwG hat diese Entscheidung aufgehoben und entschieden, dass die Anwendung und das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen ist und das dieselben Wirkstoffe und dieselben Wirkungen wie ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel hat, in Deutschland nicht allein deshalb untersagt werden kann, weil die beiden Pflanzenschutzmittel nicht den identischen Hersteller haben. Das Pflanzenschutzmittel bedürfe bei Wirkstoff- und Wirkungsidentität keiner erneuten Zulassung im Bundesgebiet, vielmehr liege in diesen Fällen ein so genannter „Parallelimport“ vor. Es hat die Sache daher an den VGH zurückverwiesen, um die bislang nicht geprüfte Frage der Wirkstoff- und Wirkungsgleichheit der Mittel zu klären. Der Senat wird sich dabei auch mit dem zwischenzeitlich erlassenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom 22. Juni 2006 befassen, das Regelungen zum Umgang mit parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln enthält.

Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen (AZ: 4 S 1379/04).

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