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150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland: Festakt am 7. Oktober 2013 in Karlsruhe

Datum: 30.09.2013

Kurzbeschreibung: Im Oktober 2013 jährt sich ein für die Rechtsentwicklung nicht nur in Deutschland bedeutsames Datum zum 150. Male: Der Erlass des badischen "Gesetzes, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend" vom 5. Oktober 1863. Dieses Gesetz übertrug die Rechtskontrolle über Verwaltungsmaßnahmen erstmals einem unabhängigen Gericht neuzeitlicher Prägung - dem Badischen Verwaltungsgerichtshof in Karlsruhe. Aus Anlass dieses Jubiläums findet am 7. Oktober 2013 im Konzerthaus in Karlsruhe ab 11 Uhr ein vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) veranstalteter feierlicher Festakt statt, bei dem hochrangige Vertreter aus Justiz und Politik zugegen sein werden.

In dem am 24. Oktober 1863 im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt verkündeten "Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend“ vom 5. Oktober 1863 heißt es: "Die Rechtspflege in bestimmten Streitigkeiten über öffentliches Recht wird in erster Instanz regelmäßig von den Bezirksräten unter dem Vorsitz der Bezirksbeamten, und in der letzten Instanz von dem Verwaltungsgerichtshof ausgeübt“. Diese Regelung ist ein Markstein in der Geschichte des Rechtsstaats über den deutschsprachigen Raum hinaus. Von ihr aus entwickelte sich eine moderne rechtsstaatliche Kontrolle der Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet, behördliche Maßnahmen unparteiisch auf ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung zu überprüfen, und der Exekutive Rechtsmaßstäbe liefert, an denen sie ihr Vorgehen orientieren kann.

 

150 Jahre nach dem Erlass dieser Vorschrift vermittelt der "runde“ Geburtstag der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine hervorragende Gelegenheit, sich des Erreichten zu vergewissern und auf den hohen Rechtsschutzstandard in Deutschland stolz zu sein. Aus diesem Anlass veranstaltet der VGH am 7. Oktober 2013 in Karlsruhe - dem Sitz des 1863 gegründeten Badischen Verwaltungsgerichtshofs - einen Festakt, bei dem der Präsident des VGH Volker Ellenberger hochrangige Vertreter aus Justiz und Politik begrüßen wird. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der Justizminister des Landes Baden-Württemberg Rainer Stickelberger sowie der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup werden Grußworte sprechen. Der Präsident des Landtages von Baden-Württemberg Guido Wolf wird den Festvortrag halten. Für die musikalische Umrahmung sorgt die Big Band der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Die Veranstaltung ist presseöffentlich.

 

Akkreditierungshinweise

Interessierte Vertreter der Medien werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens

 

Freitag, den 4. Oktober 2013, 10.00 Uhr,

 

bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg per Telefax (Fax-Nr. 0621/292-4334) oder E-Mail (pressestelle@vghmannheim.justiz.bwl.de) zu akkreditieren. Dabei sind Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Presseausweisnummer und die Medien anzugeben, für die der oder die Betreffende tätig ist; ferner ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

 

Die Akkreditierungen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs. Verspätete Akkreditierungswünsche können nur berücksichtigt werden, sofern das Platzkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung möglich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.

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