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Göppingen: Bebauungsplan "Tierpark" wirksam

Datum: 27.01.2016

Kurzbeschreibung: Der Bebauungsplan "Tierpark“ der Stadt Göppingen (Antragsgegnerin) ist wirksam. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 21. Januar 2016 entschieden. Damit hatte der Normenkontrollantrag einer Göppinger Bürgerin (Antragstellerin) keinen Erfolg.

Zur Begründung führte der Vorsitzende des 8. Senats bei der Verkündung des Urteils im Wesentlichen aus, es sei unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin den Tierpark an seinem bisherigen Standort im Storzenbachtal erhalten wolle. Für die angrenzende Wohnbebauung unzumutbare Lärm- und Geruchsimmissionen seien nicht zu erwarten. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollten gerade dazu dienen, solche Nutzungskonflikte zu vermeiden. Anzahl und Art der Tiere, die künftig in dem Tierpark gehalten werden dürften, seien von den von ihnen ausgehenden Geruchs- und Lärmimmissionen abhängig. Der Bebauungsplan setze hierfür entsprechende Höchstwerte fest. Die Regelung der Einzelheiten bleibe den zukünftig durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren bzw. immissionsschutzrechtlichen Anordnungen vorbehalten. Eine solche Verlagerung des mit der Tierhaltung verbundenen Konfliktpotenzials in anschließende Genehmigungsverfahren sei baurechtlich zulässig.

Das vollständige Normenkontrollurteil mit Gründen wird den Beteiligen schriftlich zugestellt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (Az.: 8 S 2411/13).

 

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