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Asyl: Mündliche Verhandlung am 13. Oktober zur Lage in Afghanistan

Datum: 09.10.2017

Kurzbeschreibung: 
Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wird am Freitag, den 13. Oktober 2017 in zwei Berufungsverfahren zur humanitären und zur Sicherheitslage in Afghanistan verhandeln.

Es handelt sich um zwei Fälle junger Afghanen, die jeweils Ende 2015 ohne Familie nach Deutschland eingereist sind. Der eine gab in seiner Anhörung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, er sei Soldat der afghanischen Armee gewesen. Als er sich wegen einer Verletzung auf Heimaturlaub befunden habe, sei sein Haus angegriffen worden (A 11 S 512/17). Der andere gab an, er gehöre zur Minderheit der Hazara. Durch Nomaden sei regelmäßig die Ernte seiner Familie geraubt worden. Bei einem dieser Überfälle sei er verletzt worden (A 11 S 241/17).

Das Bundesamt hat in beiden Fällen die Asylanträge vollständig abgelehnt. Die Klagen zum Verwaltungsgericht Karlsruhe blieben erfolglos. Der VGH hat in beiden Fällen die Berufungen vollumfänglich zugelassen.

Der 11. Senat beabsichtigt, am 13. Oktober die Kläger anzuhören und die humanitäre und die Sicherheitslage in Afghanistan anhand vorliegender schriftlicher Erkenntnismittel zu erörtern.

Die Verhandlungen finden statt im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III, um 9.30 Uhr (A 11 S 512/17) und um 11.15 Uhr (A 11 S 241/17).

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