Heidelberger Realschullehrer: VGH lässt Berufung zu
Datum: 14.08.2006
Kurzbeschreibung: Der Streit um die Verfassungstreue des wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg abgelehnten Lehramtsbewerbers (Klägers) geht in die nächste Instanz. Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 04.08.2006 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe zugelassen, da Erfolg des Berufungsverfahrens offen sei und deshalb ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden.
Ein Verhandlungstermin im Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht absehbar (AZ Zulassungsverfahren: 4 S 994/06; Berufungsverfahren: 4 S 1805/06).

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