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Mitteilung "Andechser Molkerei gg. Stiftung Warentest"

Datum:  15.10.2008

Kurzbeschreibung: 

Das Landgericht Mannheim (2. Zivilkammer ) hat am Dienstag, den 14. Oktober 2008 auf Antrag der Andechser Molkerei Scheitz GmbH mit einstweiliger Verfügung der Stiftung Warentest untersagt, die Test-Bewertung der Molkereibutter der Antragstellerin allein deshalb als „mangelhaft“ zu verbreiten, weil sie vergleichsweise wenig Milchsäurebakterien (Nutzflora) im Endprodukt enthalte. Ferner wurde der Stiftung Warentest einstweilig untersagt, das Produkt mit dieser Begründung als „Testverlierer“ zu bezeichnen.

 

Das Landgericht hat dem Antrag stattgegeben und damit klargestellt, dass die der Bewertung anhand des Gehalts von Milchsäurebakterien im Endprodukt nicht gerechtfertigt ist. Der Stiftung Warentest wurde für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 € angedroht.

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