Klage gegen Stadtbahntunnel in Karlsruhe erfolglos
Datum: 24.03.2010
Kurzbeschreibung: Die Klage eines Straßenbahnnutzers aus Karlsruhe gegen den Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße, der Karl-Friedrich-Straße und der Ettlinger Straße ist unzulässig, da der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.12.2008 den Kläger nicht in eigenen Rechten verletzt. Dies hat der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in seinem heute verkündeten Urteil entschieden.
Das Gesetz sehe vor, dass nur derjenige zulässigerweise Klage erheben könne, der möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sei, heißt es in den Entscheidungsgründen. Der Kläger weise aber lediglich auf ein Gefahrenmoment hin, das alle Straßenbahnbenutzer in gleicher Weise treffe. Es handle sich somit um einen „Populareinwand“, der zur Begründung der Klagebefugnis nicht ausreiche.
Über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses hatte der VGH somit nicht zu entscheiden.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 12 S 515/09).
