Gehört das Anziehen der Uniform zur Arbeitszeit eines Polizeibeamten? Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu
Datum: 19.07.2010
Kurzbeschreibung: Die Frage, ob die Zeit, in der ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und seine persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt (sog. Rüstzeit), zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts gehört, hatten die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Stuttgart im November 2009 (vgl. Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 26.01.2010) bzw. März 2010 verneint.
