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Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Dr. Stopfkuchen-Menzel in Ruhestand verabschiedet

Datum: 28.12.2005

Kurzbeschreibung: 

Nach fast dreißigjähriger Tätigkeit am Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird der Vorsitzende des unter anderem für Bau- und Raumordnungsrecht aus den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe zuständigen 3. Senats, Herr Dr. Manfred Stopfkuchen-Menzel, mit Ablauf des Jahres in den gesetzlichen Ruhestand verabschiedet.

Herr Dr. Stopfkuchen-Menzel begann seine Laufbahn nach Studium und Referendariat im April 1968 als Regierungsassessor beim Landratsamt Biberach, wechselte dann im Oktober 1969 zur inzwischen aufgelösten Landesanwaltschaft und wurde im Juni 1970 als Gerichtsassessor zum Verwaltungsgericht Sigmaringen versetzt, wo er im Juni 1971 zum „Verwaltungsgerichtsrat“ ernannt worden ist. Im Anschluss an seine Abordnung an den VGH ab Februar 1976, unterbrochen durch eine siebenmonatige Rückkehr an das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wurde er im August 1977 zum Richter am VGH ernannt. Nach Stationen im 3., 11. und 8. Senat wurde er im September 1994 zum Vorsitzenden Richter am VGH ernannt und übernahm zunächst für die Dauer von zwei Jahren die Leitung des für Ausländerrecht zuständigen 11. Senats, bis er in den 3. Senat zurückkehren und dort den Vorsitz übernehmen konnte. Als Richter dieses Senats war Dr. Stopfkuchen-Menzel in der Stadt Mannheim bereits Jahre vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter bekannt geworden. Denn er hatte im Juni 1992 als Vertreter des damals ausgeschiedenen Vorsitzenden des 3. Senats die Berichterstattung und den Vorsitz in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe übernommen, in dem dieses auf die Klage von 11 Bürgern der Stadtteile Neuostheim und Oststadt die Baugenehmigung für den bundesligatauglichen Aus- und Umbau des alten Rhein-Neckar-Stadions aufgehoben hatte. Mit dem am 17.06.1992 von Richter am VGH Dr. Stopfkuchen-Menzel verkündeten Urteil wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Februar 1992 geändert und die Klage der Anwohner abgewiesen. Durch diese rasche Entscheidung konnten der Stadt Mannheim unter anderem die für den Ausbau des Stadions notwendigen Zuschüsse gesichert werden.

Seine - wie er es bei seiner Verabschiedung von Angehörigen des VGH am 21.12.2005 selbst bekannte - „Liebe zum Baurecht“, die ihn seit Jahrzehnten zu einem allseits anerkannten Baurechtsexperten machte, spiegelte sich in einer Vielzahl von Entscheidungen wider. So auch bei der Normenkontrollentscheidung über den Bebauungsplan für die Arena Mannheim. Seinen Sachverstand brachte er neben seiner Tätigkeit am VGH fast 14 Jahre (von 1980 bis 1994) als Richter im Senat für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Stopfkuchen-Menzel seit ca. 20 Jahren als Prüfer im Ersten juristischen Staatsexamen und als Lehrbeauftragter an der Berufsakademie Mannheim. Seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft, die neben seiner fachlichen Kompetenz bei seiner Verabschiedung besonders hervorgehoben wurden, stellte er auch durch seine Tätigkeit im für die Geschäftsverteilung des Gerichts zuständigen Präsidium (16 Jahre) und im Richterrat unter Beweis.

Herr Dr. Stopfkuchen-Menzel möchte sich auf seinen weiteren Lebensweg verstärkt der „Kultur und Natur“ zuwenden. Der Verwaltungsgerichtshof wünscht ihm hierfür alles Gute.

Über seine Nachfolge ist noch nicht entschieden.

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