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Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Cité" der Stadt Baden-Baden abgewiesen

Datum: 08.12.2005

Kurzbeschreibung: 


Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat den Normenkontrollantrag der Stadt Rastatt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fachmarktzentrum Cité“ der Stadt Baden-Baden abgewiesen. Damit steht dem Bau des wegen seiner charakteristischen Form als „Ufo“ bezeichneten Fachmarktzentrums mit einer Gesamtverkaufsfläche von 17.900 m² bauplanungsrechtlich nichts mehr entgegen.

Der angefochtene Bebauungsplan wurde von der Stadt Baden-Baden im Juli 2004 beschlossen. Wegen vorgesehener Abweichungen von den Vorgaben des Landesentwick-lungsplans Baden-Württemberg 2002 und des Regionalplans „Mittlerer Oberrhein 2003“ ging dem Bebauungsplan ein Raumordnungsverfahren und ein so genanntes „Zielabweichungsverfahren“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe voraus. Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums, Abweichungen von den Zielen der Raumordnung zuzulassen, ist noch eine Klage der Stadt Rastatt beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Die Stadt Rastatt sieht sich durch das im Bau befindliche Einkaufszentrum in ihrer Stellung als Mittelzentrum beeinträchtigt.

Dieser Auffassung ist der VGH nicht gefolgt. Er hat den Antrag in der heute verkündeten Entscheidung als zulässig, aber nicht begründet abgewiesen. Der Bebauungsplan, der ein Sondergebiet für ein Einkaufszentrum mit einer Gesamtverkaufsfläche von 17.900 m² ausweise, widerspreche nicht den Zielen der Raumordnung. Er beeinträchtige insbesondere nicht die Stellung der Stadt Rastatt als benachbartes Mittelzentrum. Im Rahmen der Abwägung habe die Stadt Baden-Baden die städtebaulichen Interessen der umliegenden Gemeinden an der Erhaltung ihrer Einkaufsstrukturen zutreffend berücksichtigt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az. 3 S 2693/04).





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