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Verhandlung im Verfahren "Biomasseheizkraftwerk Kehl"

Datum: 12.10.2005

Kurzbeschreibung: 

Am

Freitag, dem 21. Oktober 2005, 10:30 Uhr,

verhandelt der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über die -länderübergreifende- Klage der Stadt Strasbourg (Kläger zu 1), der Communauté Urbaine de Strasbourg (eines Planungsverbandes der Stadt Strasbourg und der umliegenden Gemeinden -Kläger zu 2-) und einer in Strasbourg lebenden Privatperson (Kläger zu 3) gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg. Mit dieser Genehmigung wurde dem Betreiber des Heizkraftwerks Kehl gestattet, bestimmte kontaminierte, d.h. mit Schadstoffen belastete Holzabfälle zu verbrennen. Die Kläger befürchten, mit Immissionen belastet zu werden und sehen sich in ihrer Planungshoheit (Kläger zu 1 und 2) und in ihrem Eigentum (Kläger zu 1-3) betroffen. Zwar würden die Grenzwerte der deutschen Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen eingehalten, gleichwohl entspreche das Emissionsverhalten der Anlage nicht dem Stand der Technik.

Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I statt.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 10 S 1707/04). Eine Verkündung der Entscheidung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

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