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Verhandlung über Windräder im Landschaftschutzgebiet "Schauinsland"

Datum: 27.09.2005

Kurzbeschreibung: 


Am

Dienstag, dem 11. Oktober 2005, 10:00 Uhr,

verhandelt der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Großen Sitzungssaal des Technischen Rathauses der Stadt Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, über die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Freiburg) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.06.2004, mit dem das Regierungspräsidium verpflichtet wurde, die Genehmigung für die im Januar 2003 beschlossene Änderung der Flächennutzungsplans der Stadt Freiburg (Klägerin) auch für den Bereich „Holzschlägermatte“ zu erteilen.

Der Standort „Holzschlägermatte“ liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schauinsland“. Am 21.01.2003 beschloss der Gemeinderat der Stadt Freiburg die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und wies für die Standorte „Rosskopf“ und „Holzschlägermatte“ Vorrangflächen für Windenergieanlagen aus, wobei die Nabenhöhe der baulichen Anlagen auf 98 Meter sowie deren Gesamthöhe auf 133 Meter begrenzt wurden. Mit Bescheid vom 23.06.2003 versagte das Regierungspräsidium Freiburg die erforderliche Genehmigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Holzschlägermatte“, da die konkret geplante Anlage aufgrund ihrer Nabenhöhe von 98 Meter eine Verunstaltung des Landschaftsbildes darstelle und diese Bedenken vom Gemeinderat nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht abgewogen worden seien. Dem ist das Verwaltungsgericht Freiburg nicht gefolgt und hat mit Urteil vom 24.06.2004 das Regierungspräsidium Freiburg verpflichtet, die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes (auch) für den Bereich „Holzschlägermatte“ zu erteilen.

Mit der vom VGH zugelassenen Berufung gegen dieses Urteil (vgl. Pressemitteilung Nr. 53/2004 vom 02.11.2004) will das Land Baden-Württemberg verhindern, dass die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam wird.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 3 S 2521/04). Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.



Hinweis: Die Frage, ob die Rücknahme der von der Stadt Freiburg erteilten Baugenehmigung für die Windkraftanlagen auf der „Holzschlägermatte“ rechtmäßig ist, kann in diesem Berufungsverfahren nicht geklärt werden. Diese Frage ist vielmehr Gegenstand eines weiteren (noch) beim Verwaltungsgericht Freiburg anhängigen Verfahrens.





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