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Drei neue Senatsvorsitzende beim Verwaltungsgerichtshof

Datum: 11.03.2004

Kurzbeschreibung: 


Stefan Kuntze, Dr. Peter Jacob und Hans Strauß sind heute zu Vorsitzenden Richtern am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ernannt worden. Sie haben den Vorsitz im 12., 13. und 2. Senat übernommen.

Stefan Kuntze (57), in Stuttgart geboren und wohnhaft, trat nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem Referendariat 1975 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, wurde Richter auf Probe und 1978 Richter auf Lebenszeit beim Sozialgericht Heilbronn. Nach einer einjährigen Abordnung wurde er 1980 als Richter am Verwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht Stuttgart versetzt. 1985 erfolgte eine einjährige Abordnung an den VGH, an den er 1990 als Richter am Verwaltungsgerichtshof zurückkehrte. Im Mai 1994 wechselte er als Vorsitzender Richter wiederum an das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo er im Februar 2001 zum Vizepräsidenten ernannt wurde. Herr Kuntze ist seit 1997 bzw. seit 2002 Prüfer in der Ersten bzw. der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Der 12. Senat, dessen Vorsitz er nun übernommen hat, ist im Wesentlichen für Asyl- und Sozialhilferecht zuständig.

Dr. Peter Jacob (60), in Bayern geboren und in Karlsruhe wohnhaft, begann nach Studium und Referendariat seine Berufslaufbahn im Jahr 1972 als Gerichtsassessor beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, wo er 1975 Richter auf Lebenszeit wurde. Nach Abordnungen an das Bundesverwaltungsgericht (Mai 1977 bis Juni 1979) und an den VGH (Juli 1979 bis Juni 1980) kehrte er an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück und wurde dort im März 1982 zum Vorsitzenden Richter und im Juni 2002 zum Vizepräsidenten ernannt. Von 1992 bis 1998 hatte er einen Lehrauftrag an der Universität Karlsruhe, davor war er viele Jahre Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare. Der 13. Senat, dessen Vorsitzender Dr. Jacob nun ist, bearbeitet insbesondere Verfahren aus dem Gebiet des Ausländerrechts.

Hans Strauß (51), in Ludwigshafen/Rhein geboren und in Karlsruhe wohnhaft, trat nach Studium und Referendariat im Jahr 1979 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, wurde Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und wäh-rend seiner 18monatigen Abordnung an das Landratsamt Karlsruhe (November 1980 bis April 1982), im Januar 1982 Richter auf Lebenszeit. Nach einer dreieinhalbjährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht (Juli 1984 bis Dezember 1987) kehrte er zunächst an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück, wurde im Januar 1989 an den VGH abgeordnet und unmittelbar im Anschluss an diese Abordnung im November 1989 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im Dezember 1989, wenige Tage nach seiner Ernennung, folgte eine Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg, in deren Anschluss er im Januar 1994 als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurückkehrte. Herr Strauß ist seit sieben Jahren Prüfer in der Ersten bzw. der Zweiten juristischen Staatsprüfung und seit November 2002 Mitglied des Staatsgerichtshofs. Der 2. Senat, dessen Vorsitz er nun übernommen hat, ist insbesondere für Abgaben und Erschließungsbeitragsrecht zuständig.





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