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  • 8 S 513/23 / 12.09.2024 / B. gegen Stadt Gammertingen wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße / Kreisverkehr (Norma)'

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Datum: 12.09.2024

Uhrzeit: 14:00

B. gegen Stadt Gammertingen wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße / Kreisverkehr (Norma)'

Aktenzeichen: 8 S 513/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragsteller - Eigentümer zweier teilweise bebauter, dem Plangebiet benachbarter Wohngrundstücke - wenden sich gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandeln Sigmaringer Straße/Kreisverkehr (Norma) der Stadt Gammertingen vom 22.03.2022, der ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ vorsieht. Die Antragsteller machen geltend, dass der sich abzeichnende Lärmkonflikt im Bebauungsplan nicht hinreichend bewältigt worden sei. Auch sei dieser nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, insbesondere zur Gebäudehöhe, würfen Fragen auf. Bei der festgesetzten Baugrenze sei schließlich die Einhaltung der Abstandsflächen nicht mehr gewährleistet.

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